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Samstag, 21. April 2012

Das Auswärtige Amt informiert

Änderungen im Reiserecht für Kinder ab Juni 2012

"Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:


Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt)
bei Reisen ins Ausland  über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.


Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von den Änderungen betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung."(Originaltext, gekürzt, von der Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes)


Quelle: Auswaertiges Amt , Erscheinungsdatum : 20.03.2012


Post erstellt von Hildegard Geerkens
Reisen Gepart, 47906 Kempen,
Tel.: 02152-966 3935
E-Mail:
rb.gepart@yahoo.de
Foto:©Microsoft Clipart

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